Ihre Erbschaftsteuer Nachfolgeberatung in Neustadt Aisch

Mit der Erbschaftsteuer wird die Übertragung von Vermögenswerten des Erblassers auf die Erben geregelt. Rechtsgrundlage für die Erbschaftsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, kurz ErbStG. In einem Familienunternehmen muss beim Ableben des Firmeninhabers über dessen Nachfolge entschieden werden. Im direkten Zusammenhang damit steht auch das Thema Erbschaftsteuer und Nachfolgeberatung.

An diesem Punkt sind wir von der Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Rainer Muck aus Neustadt Aisch gefragt und gefordert. Erbschaft- und Schenkungsteuer gehören zu den Schwerpunkten unserer Steuerberatung.

Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und individuelle Beratung

Jeder Steuerpflichtige, sei es als natürliche oder als juristische Person des Privatrechts, ist verschieden. Wir legen großen Wert darauf, Ihnen als unseren Mandanten eine individuelle, auf Sie abgestimmte sowie weitsichtige Steuerberatung anzubieten. Mit den vielfältigen Möglichkeiten der Steuergestaltung und einer Steuervermeidung betrifft das auch und ganz besonders die Erbschaftsteuer.

Mit unserem Know-how sowie der langjährigen Erfahrung nutzen wir alle von der Gesetzgebung und der Rechtsprechung vorgesehenen Maßnahmen zur Senkung der Steuerlast, die sich für Sie respektive für Ihr Unternehmen in Nachfolge aus der Erbschaft ergeben. Wir bereiten die Steuererklärung vor und prüfen anschließend den sich daraus ergebenden Erbschaftsteuerbescheid. Diese Situation rund um die Unternehmensnachfolge erfordert einen hohen bis intensiven Beratungsbedarf.

In dem Lebenszyklus einer Familienfirma ist die richtige Nachfolgestrategie in der Unternehmensnachfolge mit der sich daraus ergebenden Steuerproblematik mitentscheidend für den Fortbestand in der nächsten Generation.

Suchen Sie für Ihre Erbschaftsteuer Nachfolgeberatung einen versierten Fachmann? Wenden Sie sich dazu direkt an die Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Rainer Muck in Neustadt Aisch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.